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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 6 K 91/05 EFG 2007 S. 79 Nr. 2

Gesetze: AO § 85, FGO § 79 Abs. 3, FGO § 79 Abs. 4, FGO § 90 Abs. 2, BGB § 133, BGB § 157

Fortsetzung des Verfahrens bei Streit über die Umsetzung einer tatsächlichen Verständigung

Leitsatz

Entsteht Streit über die Umsetzung einer tatsächlichen Verständigung in einem Erörterungstermin, ist das ursprüngliche Klageverfahren fortzusetzen.

Als Willenserklärung ist eine tatsächliche Verständigung auslegungsfähig nach Maßgabe von §§ 133, 157 BGB.

Im Zweifel ist davon auszugehen, dass das Finanzamt im Rahmen einer tatsächlichen Verständigung über neue Schätzungsgrundlagen nicht unter die ursprünglich vom Steuerpflichtigen erklärten Werte heruntergehen will.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 79 Nr. 2
XAAAC-05559

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 21.07.2006 - 6 K 91/05

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