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BGH Urteil v. - XI ZR 164/00

Gesetze: BGB § 675; BGB § 254 Dc; BGB § 254 F

Leitsatz

a) Eine Bank, die einen tagesgültigen Wertpapierverkaufsauftrag nach Ablauf seiner Geltungsdauer ausführt, handelt rechtswidrig. Das gilt auch dann, wenn die rechtzeitige Auftragsausführung infolge eines Fehlers der Bank unterblieben war.

b) Zur Frage der Anwendbarkeit des § 254 Abs. 2 BGB auf den Anspruch des Kunden auf Wiederbeschaffung zu Unrecht veräußerter Wertpapiere.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2001 S. 1967 Nr. 39
DB 2001 S. 2495 Nr. 47
DStR 2001 S. 2224 Nr. 51
XAAAC-05478

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BGH, Urteil v. 24.07.2001 - XI ZR 164/00

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