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BFH 17.12.1997 I R 95/96

Einkommensteuer; | Anwendung von § 13a EStG auf inländische Ländereien eines beschränkt Steuerpflichtigen

Das läßt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Sind inländ. Grundstücke Teil eines ausländ. land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, so beschränkt § 49 Abs. 1 Nr. 1 EStG die Steuerbarkeit auf die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die aus den im Inland belegenen Grundstücken erzielt werden. (2) Die einen beschränkt Stpfl. treffenden inländ. Einkünfteermittlungsvorschriften beziehen sich stets nur auf die steuerbaren Einkünfte. (3) § 13a Abs. 1 EStG ist auch auf die inländ. Ländereien eines beschränkt steuerpflichtigen Landwirts anwendbar. (4) Aus der Tatsache, daß der IV. Senat des BFH den Betriebsbegriff i. S. des § 16 Abs. 1 Nr. 1 EStG objektbezogen versteht (vgl. BStBl II 508, v. , BStBl II 808, v. , BStBl II 772, v. , BFH/NV 558), können keine Rückschlüsse für die Frage gezogen werden, auf welche Einkünfte sich ...

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