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FG München 28.06.2006 3 K 4109/04, NWB direkt 38/2006 S. 10

Eintragung in das Handelsregister für „Zweigniederlassung” nicht erforderlich

Ob ein ausländisches Unternehmen eine „Zweigniederlassung” im Inland hat oder nicht und ob es deswegen für die Festlegung des Steuerschuldners i. S. von § 13b Abs. 4 UStG im Ausland „ansässig” ist oder nicht, ist nach den Vorgaben von Art. 21 Abs. 1 Buchst. a Unterabs. 2 der 6. EG-Richtlinie zu bestimmen. Der Begriff „ansässig” ist mithin richtlinienkonform umzusetzen, so dass nach deutschem Recht maßgebliche Anknüpfungsbegriffe (§§ 8 ff. AO) am Gemeinschaftsrecht auszurichten sind. Eine Eintragung in das Handelsregister gem. § 12 Satz 2 Nr. 2 AO ist für das Vorliegen einer inländischen Zweigniederlassung bei richtlinienkonformer Auslegung des Begriffs Zweigniederlassung nicht erforderlich (Auslegung des Begriffs der „Zweigniederlassung” anhand der vom EuGH für den Begriff der „festen Niederlassung” in Art. 9 Abs. 1, Art. 26 Abs. 2 der 6. EG-Richtlinie entwickelten Kriterien). Für das V...

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