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BGH Urteil v. - VII ZR 467/99

Gesetze: BGB § 649 Satz 2

Leitsatz

Der Auftraggeber hat die Beweislast für ersparte Aufwendungen, anderweitige Verwendung der Arbeitskraft oder deren böswilliges Unterlassen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 596 Nr. 12
DB 2001 S. 432 Nr. 8
RAAAC-03591

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BGH, Urteil v. 21.12.2000 - VII ZR 467/99

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