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BGH Urteil v. - VII ZR 380/00

Gesetze: HOAI § 4

Leitsatz

a) Die Darlegungslast für einen Verstoß gegen das Preisrecht der HOAI trägt derjenige, der aus diesem Verstoß günstige Rechtsfolgen ableitet.

b) Der Architekt oder Ingenieur ist deshalb nicht gehalten, zur Begründung seines vertraglich vereinbarten Pauschalhonoraranspruchs darzulegen, daß die Vereinbarung nicht gegen zwingendes Preisrecht verstößt.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
JAAAC-03533

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BGH, Urteil v. 13.09.2001 - VII ZR 380/00

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