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BGH Urteil v. - VII ZR 135/00

Gesetze: ZPO § 33

Leitsatz

Eine isoliert gegen den am Prozeß bisher nicht beteiligten Zedenten (hier: Architekt) bei seinem Gerichtsstand erhobene Drittwiderklage ist zulässig, wenn deren Gegenstand sich deckt mit dem Gegenstand der hilfsweise gegenüber der Klage des Zessionars zur Aufrechnung gestellten Forderung.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2001 S. 1490 Nr. 27
FAAAC-03274

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BGH, Urteil v. 05.04.2001 - VII ZR 135/00

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