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BFH 01.10.1997 X R 91/94

Abgabenordnung; | Nutzungsrecht als wirtschaftliches Eigentum (§ 39 Abs. 2 Nr. 1 AO)

Der Nutzungsberechtigte aus einem im Beitrittsgebiet vor dem geschlossenen Vertrag, mit dem ihm durch einen staatlichen Verwalter gegen Hinterlegung eines Geldbetrags ein bebautes Grundstück zur lebenslänglichen Wohnnutzung überlassen wurde (sog. Überlassungsvertrag), war nach dem in 1991 nicht dessen wirtschaftlicher Eigentümer. Aufwendungen des Nutzungsberechtigten auf das Gebäude sind deshalb nicht nach § 7 FördG begünstigt. Nach Auffassung des Senats kann wirtschaftliches Eigentum anzunehmen sein, wenn einem Nutzungsberechtigten in einem Grundstücksnutzungsvertrag eine rechtlich verdichtete, auf den nachfolgenden Eigentumserwerb gerichtete Position eingeräumt wird. Voraussetzung sei eine konkret auf Eigentumsübertragung - zu bereits bei Beginn des Nutzungsve...BStBl II 820

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