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BGH 02.12.1997 VI ZR 142/96

Schadensersatzrecht; | Berechnung des ,,Steuerschadens'' einer Witwe mit beamtenrechtlichen Versorgungsbezügen

Zu den im Rahmen der Berechnung des Unterhaltsschadens nach § 844 Abs. 2 BGB zu ermittelnden ,,fixen Kosten'' des Haushalts gehören auch die Aufwendungen für den Kindergartenbesuch der hinterbliebenen Kinder. Wird ein Beamter durch ein Schadensereignis getötet und erhält die Witwe beamtenrechtliche Versorgungsbezüge, die den ihr i. S. des § 844 Abs. 2 BGB entgangenen Unterhaltsleistungen des Verstorbenen (teilweise) kongruent sind, so hat der Schädiger der Witwe die auf den entsprechenden Teil des Witwengeldes entfallende Einkommen- und Kirchensteuer als weiteren Schadensposten zu ersetzen (zum ,,Steuerschaden'' bei Schadensersatzrenten vgl. BGH VersR 1979, 670, 671). Während dieser (zusätzliche) Anspruch bei der Witwe verbleibt, wird der auf Ersatz des Unterhaltsschadens gerichtete Anspruch als solcher in Höhe des entsp...

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