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BGH Beschluss v. - VI ZB 26/01

Gesetze: ZPO § 233; ZPO § 519 Abs. 2 Satz 3

Leitsatz

Der Anwalt kann bei einem ersten Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist grundsätzlich erwarten, daß dem Antrag entsprochen wird, wenn einer der Gründe des § 519 Abs. 2 Satz 3 ZPO vorgebracht worden ist.

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 2447 Nr. 48
GAAAC-02510

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BGH, Beschluss v. 18.09.2001 - VI ZB 26/01

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