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BGH Beschluss v. - VI ZB 12/01

Gesetze: GVG § 13; VwGO § 40; GG Art. 4 Abs. 2; GG Art. 140; WRV Art. 137

Leitsatz

Für Abwehransprüche gegen Äußerungen des Sektenbeauftragten einer Kirche, die dem Kernbereich kirchlichen Wirkens zuzuordnen sind, ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
RAAAC-02486

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BGH, Beschluss v. 24.07.2001 - VI ZB 12/01

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