Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 29.10.1997 I R 13/97

Abgabenordnung; | Gemeinnützigkeit eines Motorsportvereins (§ 52 AO; § 5 KStG 1977)

Das ist in folgenden Leitsätzen zusammengefaßt: (1) Motorsport (hier: Automobilsport) ist Sport i. S. des § 52 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 AO. Das für die steuerrechtliche Förderungswürdigkeit des Motorsports entscheidende Kriterium ist die Eignung des Motorsports zur körperlichen Ertüchtigung. Sport i. S. des § 52 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 AO setzt keine körperliche Ertüchtigung durch Leibesübungen voraus (Änderung der Rspr.). (2) Die Gemeinnützigkeit der Förderung des Sports setzt nicht voraus, daß die geförderte Sportart weder unfallträchtig noch umweltbelastend ist. (3) Es ist allein Aufgabe des Gesetzgebers, Zielkonflikte innerhalb des Katalogs des § 52 Abs. 2 AO durch Einschränkungen der begünstigten Zwecke oder durch Regelungen im Polizei-, Umwelt- und Ordnungsrecht zu lösen. Dies gilt auch für etwaige Zielkontakte zwischen de...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen