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Erbrecht; | Verkündung des Erbrechtsgleichstellungsgesetzes
Das Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder (Erbrechtsgleichstellungsgesetz - ErbGleichG) v. ist im BGBl I S. 2968 verkündet worden und tritt am in Kraft. Durch das Gesetz werden die für nichteheliche Kinder geltenden Sonderregelungen über den Erbersatzanspruch und den vorgezogenen Erbausgleich aufgehoben. Nichteheliche Kinder werden damit künftig erbrechtlich genauso behandelt wie eheliche Kinder. Die Regelung gilt nicht für vor dem geborene nichteheliche Kinder, denen das Nichtehelichengesetz v. eine Erbberechtigung nach ihren Vätern versagt hatte.