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BGH Urteil v. - IX ZR 158/00

Gesetze: BGB § 425; AnfG § 3 Abs. 1 Nr. 1 Fassung

Leitsatz

a) Ein Verwirkungstatbestand im Verhältnis zu einem Gesamtschuldner berührt für sich allein nicht den Anspruch des Gläubigers gegenüber einem anderen Gesamtschuldner.

b) Die Weggabe eines wertvollen Vermögensgegenstands ohne Gegenleistung kann ebenso wie eine inkongruente Deckung ein Indiz für die Absicht des Schuldners darstellen, seine Gläubiger zu benachteiligen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
DB 2002 S. 476 Nr. 9
CAAAC-00294

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BGH, Urteil v. 06.12.2001 - IX ZR 158/00

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