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BGH Urteil v. - IV ZR 235/00

Gesetze: VVG § 43

Leitsatz

Die Zurechnung der Kenntnis des Agenten setzt voraus, daß dieser bei der Entgegennahme des Antrags in Ausübung der Stellvertretung für den Versicherer tätig geworden ist. Daran fehlt es in der Regel, wenn der Agent dem Versicherer bei Antragstellung als rechtsgeschäftlicher Vertreter des Versicherungsinteressenten gegenübertritt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
ZAAAB-99178

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BGH, Urteil v. 19.09.2001 - IV ZR 235/00

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