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Versicherungsrecht; | Patent-Haftpflichtversicherung
Wird ein Unternehmen mit dem Vorwurf konfrontiert, Schutzrechte eines anderen Unternehmens verletzt zu haben, und deshalb zum Schadensersatz aufgefordert, wird es bei einem Blick in die eigene Betriebs- oder Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung feststellen müssen, dass dafür kein Deckungsschutz besteht, weil solche Sachverhalte ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Da andererseits aber aufgrund der Globalisierung allen wirtschaftlichen Handelns die Bedeutung solcher Schutzrechtsverletzungen immer mehr an Bedeutung gewinnt, bieten einige Versicherer interessierten Unternehmen aus exponierten Bereichen (z. B. Pharma, Biotechnik, Telekommunikation, Maschinenbau) neuerdings spezielle Deckungskonzepte für die Versicherung derartiger Ansprüche an. Entsprechende Produkte s...