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Werberecht; | Eintragung von E-Mail-Adressen in die Robinson-Liste

Seit nun 25 Jahren sammelt die Robinson-Liste des Deutschen Direktmarketing Verbandes e. V. (DDV) Anschriften von Personen, die keine an sie adressierten Werbebriefe möchten. Für die Verbraucher ist der Eintrag in die Liste kostenlos. Unternehmen können so Personen aus dem Adreßbestand löschen, bei denen ihre Sendungen nicht auf Interesse stoßen würden. Durch die steigende Verbreitung des Internet mit E-Mail-Anschriften gibt es nun ein Gegenstück zur Robinson-Liste für Datennetze. Neben dem Schutz vor unerwünschter Werbung kann dies auch Kosten sparen, da die eingehenden Sendungen vom elektronischen Briefkasten beim Netzanbieter abgeholt und anschließend selbst gelöscht werden müssen. Verbraucher, die sich in die (bisherige) Robinson-Liste eintragen lassen wollen, können unter der Tel.-Nr....

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