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Investitionszulage; | erhöhte Investitionszulage für Besitzunternehmen im Fall der Betriebsaufspaltung (§ 5 Abs. 2 InvZulG)
Das Thüringer FG entschied im Beschl. v. - III 12/96 V, daß sich im Rahmen einer Betriebsaufspaltung mit betriebsvermögensmäßiger Verflechtung des Besitz- und Betriebsunternehmens die Eintragung des Betriebsunternehmens in die Handwerksrolle zugunsten des Besitzunternehmens auswirkt. Eine betriebsvermögensmäßige Verbindung liegt stets vor, wenn die Beteiligung an der Betriebsgesellschaft unmittelbar oder mittelbar (Sonder-)BV des Besitzunternehmens ist.