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BGH Urteil v. - II ZR 228/99

Gesetze: BGB § 133 C; BGB § 157 C; BGB § 305; BGB § 765

Leitsatz

Es verletzt den Grundsatz beiderseits interessengerechter Vertragsauslegung, eine mit "Bürgschaftsvereinbarung" überschriebene Abrede ausschließlich nach dem Wortlaut auszulegen und ihre Wirksamkeit nach formalrechtlichen Kriterien zu verneinen, wenn nach dem Sinn des Vertrages anzunehmen ist, daß der eine Teil den anderen in jedem Fall von einer Inanspruchnahme durch dessen Gläubiger hat freistellen wollen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 1654 Nr. 33
DB 2001 S. 1932 Nr. 36
DStR 2001 S. 1395 Nr. 33
GAAAB-97868

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BGH, Urteil v. 09.07.2001 - II ZR 228/99

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