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Einkommensteuer; | Nachweis der betrieblichen Veranlassung von Bewirtungsaufwendungen (§ 4 Abs. 5 EStG)
Mit Beschl. v. - IV R 40/95 legt der IV. Senat dem Großen Senat des BFH gemäß § 11 Abs. 3 FGO folgende Frage zur Entscheidung vor: Kann die unterbliebene Angabe des Bewirtenden im amtlich vorgeschriebenen Bewirtungsvordruck gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG auch noch nachträglich im Rechtsbehelfsverfahren nachgeholt werden?