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BGH Urteil v. - II ZR 148/99

Gesetze: HGB § 25 Abs. 1 Satz 1

Leitsatz

HGB § 25 Abs. 1 Satz 1

Das Tatbestandsmerkmal Fortführung der bisherigen Firma setzt nicht voraus, daß die verwendete Bezeichnung eine nach §§ 17 ff. HGB a.F. zulässige Firma ist. Entscheidend ist, daß der prägende Teil der alten Firma, mit dem der Verkehr das Unternehmen gleichsetzt, weitergeführt wird (Fortführung der Senatsentscheidung vom - II ZR 85/91, NJW 1992, 911, 912).

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OLG Oldenburg

LG Oldenburg

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 694 Nr. 14
DStR 2001 S. 801 Nr. 19
QAAAB-97749

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BGH, Urteil v. 12.02.2001 - II ZR 148/99

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