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LG Ravensburg 28.07.2006 8 O 89/06 KfH2, NWB 37/2006 S. 302

Berufsrecht | „Kampfpreise” bei Rechtsanwälten

Die Werbung mit Billigangeboten bei Rechtsanwälten kann unzulässig sein. So hält das LG Ravensburg (einstweilige Verfügung v. - 8 O 89/06 KfH 2) die Werbung einer Rechtsanwaltskanzlei für wettbewerbswidrig, die damit wirbt, zweimal wöchentlich von 15 bis 18 Uhr zu einem Pauschalpreis von 20 € für Verbraucher eine Beratung anzubieten. Nach Ansicht des LG steht eine Pauschalvergütung in Höhe von 20 € für eine Beratungsleistung in allen Angelegenheiten eines Verbrauchers nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung, zur Verantwortung und zum Haftungsrisiko des Rechtsanwalts. In einem solchen Angebot sei die Gefahr zu sehen, dass der Mandant nur oberflächlich und nicht umfassend beraten wird, wie dies die Bundesrechtsanwaltsordnung vorschreibt.

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