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BGH Urteil v. - I ZR 101/99

Gesetze: UWG § 1; RBerG Art. 1 § 1 Abs. 1

Leitsatz

Setzt das Fernsehen die Wirkung einer öffentlichen Berichterstattung ein, um Zuschauern bei der Durchsetzung ihrer Interessen zu helfen, ohne daß der Schwerpunkt der Hilfestellung im rechtlichen Bereich liegt, ist nicht von einer Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes auszugehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2002 S. 1510 Nr. 30
PAAAB-96708

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