Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Beschluss v. - I ZB 42/98

Gesetze: MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1; MarkenG § 50 Abs. 1 Nr. 3

Leitsatz

a) Ist ein Verfahrensbeteiligter in der mündlichen Verhandlung über die Rechtsbeschwerde in Markenangelegenheiten nicht (ordnungsgemäß) vertreten, sind keine Säumnisfolgen vorgesehen, sondern es ist in der Sache zu entscheiden.

b) Dem Zeichen "marktfrisch" fehlt für Lebensmittel als beschreibende Sachaussage die (konkrete) Unterscheidungskraft i.S. von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG.

Fundstelle(n):
XAAAB-96646

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BGH, Beschluss v. 01.03.2001 - I ZB 42/98

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen