Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau

Sozialversicherung; | versicherungsrechtliche Beurteilung von Praktika

Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben sich bei ihrer gemeinsamen Beratung über Fragen des gemeinsamen Beitragseinzugs am 15./ (DOK 1997, 392, 393) dahin verständigt, daß es für die versicherungsrechtliche Beurteilung von Praktika entscheidend darauf ankommt, ob das Praktikum oder Zwischenpraktikum in der einschlägigen Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist oder nicht. Ist das absolvierte Praktikum vorgeschrieben, so ist regelmäßig ein Beschäftigungsverhältnis zu verneinen, da es sich um eine in den Betrieb verlagerte ,,schulische Ausbildung'' (vgl. § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI) handelt. Dabei ist unerheblich, ob den Praktikanten eine Vergütung gezahlt wird oder nicht. Studenten, die ein nicht vorgeschriebenes Praktikum absolvieren, unterliegen hingegen seit dem als Arbeitnehmer der Versic...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen