Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Leasing; | bestmögliche Verwertung bei einem Finanzierungsleasingvertrag
Das Transparenzgebot erfordert nicht die Offenlegung der Kalkulation, die dem in einem Finanzierungsleasingvertrag vereinbarten, vom Leasingnehmer garantierten Restwert zugrunde liegt. Der Leasinggeber, der das Leasingobjekt zum Händlereinkaufspreis veräußert, verletzt regelmäßig nicht seine Verpflichtung zur bestmöglichen Verwertung, wenn er das Leasingobjekt zuvor dem Leasingnehmer zu denselben Bedingungen zum Erwerb anbietet ().