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Vermögensgesetz; | Ausschluss der Entschädigung nach § 1 Abs. 3 EntschädigungsG
Der Ausschluss der Entschädigung nach § 1 Abs. 3 EntschädigungsG für Grundstücke, die unter den Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 VermG durch Eigentumsverzicht, Schenkung oder Erbausschlagung in Volkseigentum übernommen wurden, ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar. Das BVerwG hat deshalb mit Beschl. v. - 7 C 1/00 das Verfahren ausgesetzt und die Frage dem BVerfG vorgelegt.