Wohnungsbegriff nach der älteren Rechtsprechung des BFH
Leitsatz
Was eine Wohnung ist, bestimmt sich bei der Bedarfsbewertung nach dem Wohnungsbegriff des Bewertungsrechts.
Der Wohnungsbegriff ist im Gesetz nicht erläutert, es handelt sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Auslegung
von der Verkehrsanschauung und den tatsächlichen Gegebenheiten im Wohnungswesen abhängt.
Für Häuser, die z.B. vor 1990 errichtet worden sind, gelten andere Maßstäbe als für Neubauten. Auch bei Gebäuden, die nach
dem 2. Weltkrieg errichtet worden sind, muss differenziert werden.
Die neuere Rechtsprechung des BFH, die nur solche Räume als Wohnungen akzeptiert, die eine baulich getrennte, in sich abgeschlossene
Wohneinheit mit eigenem Zugang bilden, gilt nur für die Bewertung von Wohngrundstücken, die 1973 oder später bezugsfertig
errichtet, aus- oder umgebaut worden sind.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): ZAAAB-95737
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 08.02.2005 - 1 K 433/02
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