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BGH 13.02.2001 XI ZR 197/00

Bankrecht; | Verstoß von Entgeltklauseln gegen § 9 AGBG

Eine Bank darf eine Klausel, nach der die Kunden für die Benachrichtigung über die Nichteinlösung von Schecks und Lastschriften sowie über die Nichtausführung von Überweisungen und Daueraufträgen mangels Deckung bestimmte Entgelte zu entrichten haben, im Geschäftsverkehr mit Privatkunden in ihrem Preisverzeichnis nicht verwenden (). Die Entscheidung erging im Anschluss an zwei Urteile aus dem Jahre 1997 (, NWB EN-Nr. 1540/97, und Urt. v. - XI ZR 296/96, NWB EN-Nr. 1725/97), in denen der BGH bereits Klauseln über Vergütungen bei Nichtausführung von Daueraufträgen und Überweisungen sowie bei Nichteinlösung von Schecks und Lastschriften mangels Deckung beanstandet hatte. In allen Fällen erfülle die Bank unter bestim...

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