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BAG Urteil v. - 9 AZR 46/00

Gesetze: BGB § 133 ; BGB § 157 ; Manteltarifvertrag für die ArbeitnehmerInnen im Gaststätten- und Hotelgewerbe des Landes Nordrhein-Westfalen vom idF vom § 16

Leitsatz

Verlangt eine tarifliche Verfallklausel zur Vermeidung des Verfalls die (mündliche) Geltendmachung von Ansprüchen, so liegt eine hinreichende Zahlungsaufforderung regelmäßig vor, wenn der Arbeitnehmer beim Empfang der Lohnabrechnung bemängelt, ein bestimmter Lohnbestandteil fehle. Einer solchen Erklärung muß der Arbeitgeber entnehmen, der Arbeitnehmer verlange Abrechnung und Zahlung auch dieses Lohnbestandteils.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2001 S. 2353 Nr. 44
OAAAB-95022

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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BAG, Urteil v. 20.02.2001 - 9 AZR 46/00

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