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Umsatzsteuer; | Originalrechnung als Voraussetzung des Vorsteuerabzugs (§§ 15, 14 UStG 1980)
Die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug setzt voraus, daß der Stpfl. im Besitz der Originalrechnung ist (). Den Nachweis, daß diese Voraussetzung erfüllt war, kann der Stpfl. nicht nur durch Vorlage der Originalrechnung, sondern mit allen verfahrensrechtlich zulässigen Beweismitteln führen. Der Stpfl. trägt die objektive Beweislast dafür, daß er die Originalrechnung im Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs besessen hat. Die Zulässigkeit des späteren Nachweises dieser Voraussetzung des Vorsteuerabzugs mit allen verfahrensrechtlich zulässigen Beweismitteln ist nicht auf die Fälle beschränkt, in denen die Originalrechnung nicht mehr vorhanden ist. Diese Auslegung der §§ 14 Abs. 4, 15 Abs. 1 UStG 1980 ist richtlinienkonform (vgl. , EuGHE I 1996, 6257).