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BAG Urteil v. - 4 AZR 18/00

Gesetze: BGB § 613 a Abs. 1 Satz 1 bis 4; TVG § 4 Abs. 5; ZPO § 256; Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der Druckindustrie vom § 15; Rahmentarifvertrag für die Arbeitnehmer der Kölner Hafenspediteure vom

Leitsatz

Der Senat hält daran fest, daß § 613 a Abs. 1 Satz 3 BGB die kongruente Tarifgebundenheit sowohl des neuen Betriebsinhabers als auch des Arbeitnehmers voraussetzt (Senat - 4 AZR 581/99 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 1640 Nr. 32
BB 2001 S. 1847 Nr. 36
BB 2001 S. 783 Nr. 15
DB 2001 S. 1837 Nr. 34
DAAAB-93997

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BAG, Urteil v. 21.02.2001 - 4 AZR 18/00

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