BAG Urteil v. - 3 AZR 8/04

Leitsatz

[1] Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Gesetze: BetrAVG § 16

Instanzenzug: ArbG Stuttgart 11 Ca 4547/01 vom LAG Baden-Württemberg 20 Sa 13/03 vom

Tenor

1. Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom - 20 Sa 13/03 - insoweit aufgehoben, als die Klage auf Zahlung einer monatlichen Betriebsrente in Höhe von 57,21 Euro und die Klage auf Zahlung rückständiger Betriebsrente in Höhe von 1.716,30 Euro abgewiesen worden ist.

2. Die Berufung der Beklagten wird in diesem Umfang zurückgewiesen.

3. Das - wird zur Klarstellung wir folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt,

a) an den Kläger ab dem eine monatliche Betriebsrente in Höhe von 2.667,73 Euro zu zahlen,

b) an den Kläger 7.684,80 Euro brutto nebst 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus jeweils 256,16 Euro seit dem Ersten eines jeden Monats des Zeitraums vom bis zu zahlen.

4. Von den Kosten der ersten Instanz und der Berufung haben der Kläger 1/20 und die Beklagte 19/20 zu tragen. Die Kosten der Revision hat die Beklagte zu tragen.

Von Rechts wegen!

Von der Darstellung des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313 Abs. 1 ZPO).

Fundstelle(n):
IAAAB-93965

1Für die Amtliche Sammlung: nein; Für die Fachpresse: nein