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BAG Urteil v. - 3 AZR 186/00

Gesetze: BetrAVG § 1 ; BetrAVG § 17 Abs. 3 Satz 3

Leitsatz

Es ist von Rechts wegen nicht zu beanstanden, wenn eine Versorgungsordnung Ansprüche für Hinterbliebene nur einräumt, soweit deren familienrechtliche Beziehungen zu den begünstigten Arbeitnehmern bereits während des Arbeitsverhältnisses bestanden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 1690 Nr. 33
DB 2001 S. 2303 Nr. 43
NAAAB-93852

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BAG, Urteil v. 19.12.2000 - 3 AZR 186/00

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