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BAG Urteil v. - 2 AZR 176/00

Gesetze: KSchG § 1; KSchG § 2 Satz 1; KSchG § 9 Abs. 1 Satz 2; KSchG § 14 Abs. 2; SprAuG § 31 Abs. 2; SprAuG § 2; BetrVG § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1

Leitsatz

Eine ausreichende Personalverantwortung eines leitenden Angestellten iSd. § 14 Abs. 2 Satz 1 KSchG kann bereits dann gegeben sein, wenn sie sich auf eine abgeschlossene Gruppe von Mitarbeitern bezieht, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung ist. Das ist insbesondere anzunehmen, wenn diese Mitarbeiter ihrerseits die ihnen nachgeordneten Arbeitnehmer selbständig einstellen und entlassen können.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2002 S. 1104 Nr. 21
BB 2002 S. 2131 Nr. 41
DB 2002 S. 1163 Nr. 22
VAAAB-93631

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BAG, Urteil v. 27.09.2001 - 2 AZR 176/00

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