Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG Urteil v. - 1 AZR 193/01

Gesetze: BetrVG 1972 § 50 Abs. 1; BetrVG 1972 § 111; BetrVG 1972 § 112

Leitsatz

Aus der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für die Vereinbarung eines Interessenausgleichs folgt nicht zwingend die gesetzliche Zuständigkeit für den Abschluß eines Sozialplans. Dafür ist das Vorliegen der Voraussetzungen des § 50 Abs. 1 BetrVG gesondert zu prüfen. Ob danach ein zwingendes Bedürfnis nach einer zumindest betriebsübergreifenden Regelung besteht, bestimmt auch der Inhalt des Interessenausgleichs.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2002 S. 1104 Nr. 21
BB 2002 S. 1487 Nr. 28
DB 2002 S. 1276 Nr. 24
TAAAB-93393

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

BAG, Urteil v. 11.12.2001 - 1 AZR 193/01

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen