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BAG Urteil v. - 1 AZR 175/00

Gesetze: TVG § 1; TVG § 2; BetrVG § 77; BetrVG § 111; BetrVG § 112; Tarifverträge für die Eisen-, Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen; Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung 1997

Leitsatz

Schließen Betriebsrat, Arbeitgeber und zuständige Gewerkschaft einen "Konsolidierungsvertrag", der die Verkürzung von Ansprüchen aus einem Tarifvertrag vorsieht, in dessen fachlichem und räumlichem Geltungsbereich sich der Betrieb befindet, so handelt es sich im Zweifel um einen Tarifvertrag, denn eine Betriebsvereinbarung mit diesem Inhalt wäre nach § 77 Abs. 3 BetrVG unwirksam.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2001 S. 1150 Nr. 22
BB 2001 S. 1416 Nr. 27
DB 2001 S. 1151 Nr. 21
JAAAB-93392

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BAG, Urteil v. 07.11.2000 - 1 AZR 175/00

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