OFD Frankfurt am Main - S 2333 A - 41 - St 211

Betriebliche Altersversorgung;
Steuerliche Behandlung von Sonderzahlungen an Zusatzversorgungskassen;

Anwendung der und sowie vom
(BStBl 2006 I S. 415)

Der und ( BStBl 2006 II S. 500 und S. 532) sowie vom ( BStBl 2006 II S. 528) entschieden, dass Sonderzahlungen eines Arbeitgebers an Zusatzversorgungskassen (ZVK), die anlässlich der Systemumstellung auf das Kapitaldeckungsverfahren, der Überführung einer Mitarbeiterversorgung an eine andere Zusatzversorgungskasse (ohne Systemumstellung) oder anlässlich seines Ausscheidens aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) geleistet werden, nicht zu Arbeitslohn bei den aktiven Arbeitnehmern führen.

Hierzu gilt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:

Diese BFH-Urteile sind allgemein anzuwenden.

Gleichzeitig wird für Lohnzahlungs- bzw. Veranlagungszeiträume, die nach dem enden, darauf hingewiesen, dass für die steuerliche Behandlung von Sonderzahlungen des Arbeitgebers, die anlässlich der Systemumstellung auf das Kapitaldeckungsverfahren, der Überführung einer Mitarbeiterversorgung an eine andere ZVK (ohne Systemumstellung) oder anlässlich seines Ausscheidens aus der VBL geleistet werden, eine gesetzliche Neuregelung vorgeschlagen werden soll, die zu einer Versteuerung solcher Sonderzahlungen führt.

OFD Frankfurt am Main v. - S 2333 A - 41 - St 211

Fundstelle(n):
TAAAB-93273