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BAG 21.09.2000 2 AZR 440/99

Öffentlicher Dienst; | Umwandlung einer Angestelltenstelle in eine Beamtenstelle

Die Organisationsentscheidung des öffentlichen Arbeitgebers, eine Angestelltenstelle, auf der hoheitliche Aufgaben erledigt werden, in eine Beamtenstelle umzuwandeln und mit einem Beamten zu besetzen, kann ein dringendes betriebliches Erfordernis zur Kündigung des bisherigen Stelleninhabers darstellen, wenn dieser die Voraussetzungen für eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis nicht erfüllt (Anschl. an ). Erfüllt der bisherige Stelleninhaber jedoch das Anforderungsprofil der neu geschaffenen Beamtenstelle, besteht kein dringendes betriebliches Erfordernis zur Kündigung des bisherigen Stelleninhabers. Der öffentliche Arbeitgeber kann sich nach dem in § 162 Abs. 1 und 2 BGB normierten Rechtsgedanken nicht darauf berufen, dass er die Stelle mit einem - möglicherweise aus sein...

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