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FG München Urteil v. - 4 K 2156/05 EFG 2007 S. 54 Nr. 1

Gesetze: ErbStG § 13 Abs. 1 Nr. 10, BGB § 2054

Steuerbefreiung nach §13 Abs. 1 Nr. 10 ErbStG bei Schenkung aus dem Gesamtgut der Eltern

Leitsatz

Hat ein Kind aus dem Gesamtgut seiner Eltern einen Vermögensgegenstand geschenkt bekommen und fällt dieser infolge seines Todes an nur einen der Elternteile zurück, weil der andere Elternteil bereits vorverstorben war, so ist der Rückfall nur zur Hälfte steuerbefreit.

Fundstelle(n):
EFG 2007 S. 54 Nr. 1
PAAAB-92502

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FG München, Urteil v. 21.06.2006 - 4 K 2156/05

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