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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 13 K 8452/97 E

Gesetze: EStG § 2 Abs. 1, EStG § 15 Abs. 2, EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1

Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei Tätigkeit als Rechtsanwalt

Leitsatz

  1. Ein pensionierter Beamter, der im Arbeitszimmer seines Wohnhauses ohne Reaktion auf Dauerverluste eine Rechtsanwaltskanzlei mit Kleinstumsätzen betreibt, handelt mangels objektiver Eignung des Betriebs zur Überschusserzielung ohne Einkunftserzielungsabsicht.

  2. Die Tatsache, dass ein Rechtsanwalt ein Organ der Rechtspflege ist, führt steuerlich zu keiner auf diese Stellung abhebenden besonderen Beurteilung.

  3. Die persönlichen Gründe, die zu der Ausübung einer Tätigkeit geführt haben, müssen nicht in jedem Fall ihrer Art nach positiv benannt werden.

  4. Eine hauptberufliche Tätigkeit liegt nicht bereits dann vor, wenn der Steuerpflichtige zwar keine andere aktive Erwerbstätigkeit ausübt, der geringe Umfang von Einnahmen und Ausgaben aber nicht auf einen hauptberufstypischen Tätigkeitsumfang schließen lässt.

Fundstelle(n):
UAAAB-92159

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 03.12.1999 - 13 K 8452/97 E

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