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FG Berlin 29.05.2006 8 G 8296/03, NWB direkt 33/2006 S. 11

Anfall einer Erledigungsgebühr

Eine Erledigungsgebühr nach § 24 BRAGO fällt nur an, wenn der Bevollmächtigte eine besondere, gerade auf die außergerichtliche Erledigung gerichtete Tätigkeit entfaltet hat, die über eine bereits mit der Prozessgebühr nach § 31 Nr. 1 BRAGO abgegoltene Verfahrensförderung hinausgeht.

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