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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 5 K 567/02 EFG 2006 S. 1672 Nr. 21

Gesetze: AO § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 AO § 179AO § 180 Abs. 1 Nr. 2aEStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2HGB § 164HGB § 166HGB § 233BGB § 716 Abs. 1

Mitunternehmerschaft des Nießbrauchbestellers an einem KG-Anteil

Leitsatz

1. Eine Mitunternehmerinitiative des Nießbrauchbestellers an einem KG-Anteil ist zu verneinen, wenn dieser seine Gesellschafterstellung vollständig an den Nießbraucher verloren hat.

2. Eine in dem Treuhandvertrag zwischen Nießbrauchbesteller und Nießbraucher vorgesehene Schadensersatzpflicht des Nießbrauchers führt zu keinem unmittelbar durchsetzbaren Mitwirkungsrecht des Nießbrauchbestellers an der KG.

3. Kann der Treugeber aufgrund der getroffenen Absprachen das Treuhandverhältnis nicht beherrschen, so besteht kein steuerlich anzuerkennendes Treuhandverhältnis i. S. des § 39 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 AO. Gegen eine beherrschende Stellung des Treugebers spricht es, wenn der Treuhänder ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Treuhandstellung hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2007 S. 688 Nr. 11
EFG 2006 S. 1672 Nr. 21
KÖSDI 2006 S. 15346 Nr. 12
KÖSDI 2007 S. 15609 Nr. 7
DAAAB-90468

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.05.2006 - 5 K 567/02

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