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BGH 26.01.2006 III ZB 63/05, NWB direkt 30/2006 S. 9

Prozesshandlungen eines Rechtanwalts nach Zulassungsverlust

Prozesshandlungen, die ein ehemaliger Rechtsanwalt nach dem Verlust seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und der Löschung in der Liste der zugelassenen Anwälte für die Partei vornimmt, sind im Parteiprozess nicht allein wegen der beendeten Zulassung unwirksam. Es bleibt offen, ob mit dem Ende der Zulassung auch die einem Rechtsanwalt erteilte Prozessvollmacht erlischt. Die Partei kann dessen – unterstellt vollmachtslose – weitere Prozessführung jedenfalls mit Rückwirkung genehmigen.

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