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FG Baden-Württemberg 30.03.2006 3 K 7/02, NWB direkt 30/2006 S. 6

Rückwirkung der Umwandlung

Die Rückwirkung eines Umwandlungsbeschlusses bezieht sich nur auf Leistungsbeziehungen, die zwischen der übertragenden Gesellschaft und ihren Gesellschaftern bereits vor der Umwandlung bestanden. Da eine rückwirkende Gestaltung von Gesellschaftsverhältnissen bei der Gründung einer Gesellschaft, bzw. dem Aus- und Eintritt eines Gesellschafters grundsätzlich ausgeschlossen ist, kann eine Mitunternehmerschaft vor Gründung der Gesellschaft nicht bestehen. Ein Gesellschafter kann auch ohne Beteiligung an den stillen Reserven Unternehmer sein, wenn bei ihm die Möglichkeit der Entfaltung von Mitunternehmerinitiative besonders stark ausgeprägt ist. Dies setzt nicht voraus, dass der stille Gesellschafter alleiniger Geschäftsführer der GmbH ist. Entscheidend ist, ob er als alleingeschäftsführungsbef...

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