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BVerfG 03.07.2006 2 BvR 2030/04, NWB 30/2006 S. 241

Steuerstrafrecht | BVerfG rügt vorschnelle Wohnungsdurchsuchung bei unzureichender Verdachtsgrundlage

Die Verfassungsbeschwerde eines Unternehmers gegen die gerichtliche Anordnung der Durchsuchung seiner Wohn- und Geschäftsräume wegen Verdachts der Steuerhinterziehung war erfolgreich. Das BVerfG stellte fest, dass die Durchsuchungsanordnung den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung verletze. Der empfindliche Eingriff einer Wohnungsdurchsuchung dürfe nicht vorschnell und auf unzureichender Verdachtsgrundlage angeordnet werden ().

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