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VGH Hessen 23.11.2005 5 UE 1546/05, NWB 28/2006 S. 225

Kommunalabgaben | Bemessung der Zweitwohnungssteuer nach Preisindex

Der Hess. VGH hebt in seinen beiden Urteilen v. - 5 UE 2557/04 und 5 UE 1546/05 (KStZ 2006, 112 bzw. 114) hervor, dass eine kommunale Zweitwohnungssteuer zur Bemessung der Steuer auf einen Preisindex, der bereits vor Entstehen der Steuerschuld feststeht und aus öffentlichen Quellen entnommen werden kann, zulässigerweise dann verweisen darf, wenn die entsprechende Satzungsregelung zumindest eine eindeutige Bestimmbarkeit des in Bezug genommenen Indexes ermöglicht. Insofern entspricht eine Satzung, die die Hochrechnung der Jahresrohmiete zur Bemessung der Steuer bis Januar 1995 entsprechend der Steigerung der Wohnungsmieten (Bruttomiete) nach dem Preisindex der Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte im früheren Bundesgebiet und ab Januar 1995 entsprechend der Steigerung der Wohnungsm...

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