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Tantiemen für Gesellschafter-Geschäftsführer
Vorteile des Einbehalts statt der Sofortauszahlung
Laut BFH-Richter Gosch, Vorsitzender des I. Senats, ist das übliche bzw. angemessene Geschäftsführergehalt im Wege des Nachdenkens zu ermitteln (Gosch, Körperschaftsteuergesetz, § 8 Rz. 345). Es dürfte deshalb kaum noch eine Rolle spielen, wie laut Umfragen Geschäftsführervergütungen von Steuerberatern gestaltet werden. Welche betriebswirtschaftlichen Überlegungen hinsichtlich der Tantieme bedeutsam sein können, stellt der Autor im Folgenden da.
1. Risiko einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Sofortauszahlung der Tantieme
Wie bei betriebswirtschaftlicher Orientierung Erfolgsbeteiligungen der Geschäftsführer geregelt werden, ist den zunehmenden Veröffentlichungen über Vorstandsvergütungen bei Aktiengesellschaften zu entnehmen. Dort sind Erfolgsbeteiligungen wie folgt aufgebaut:
Der erfolgsabhängige Teil der Vergütung beträgt bis zu 90 v. H. der Gesamtvergütung.
Wesentliche erfolgsabhängige Vergütungen werden nicht sofort ausgezahlt. Sie werden an den langfristigen Erfolg der Gesellschaft gekoppelt.
Dies ist auch bei GmbHs üblich, wie jeder Berater bestätigen kann, der schon einmal Tantiemen unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten vereinbart ha...