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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - III 25/2003 EFG 2006 S. 782 Nr. 11

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, AO § 88, AO § 90, EStG § 3 Nr. 9, EStG § 34

Keine Änderung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 A0 bei unterlassener Sachverhaltsaufklärung durch das Finanzamt

Leitsatz

Eine Änderung nach § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ist ausgeschlossen, wenn dem Finanzamt die nachträglich bekannt gewordene Tatsache bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner Ermittlungspflicht (§ 88 AO) nicht verborgen geblieben wäre oder die Unkenntnis für die ursprüngliche Veranlagung nicht ursächlich war.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 782 Nr. 11
IAAAB-89121

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 27.10.2004 - III 25/2003

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