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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - VIII 39/06

Gesetze: EStG § 35a Abs. 2

Fassadenanstrich ist keine haushaltsnahe Dienstleistung

Leitsatz

Zu der Frage, wann durch einen Fachbetrieb ausgeführte Anstricharbeiten an der Fassade eines Einfamilienhauses als haushaltsnahe Dienstleistung im Sinne von § 35a Abs. 2 EStG angesehen werden können.

Fundstelle(n):
BAAAB-89119

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 05.04.2006 - VIII 39/06

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